Sonderbedingungen betreffend den Betrieb von Kommunikationsnetzen (SB)

1. Regelungsgegenstand und Rechtsgrundlagen

Grundsätzlich gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen der AllesEDV GmbH (im Folgenden kurz: AllesEDV genannt) deren allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB), abrufbar unter http://www.AllesEDV.at/de/AGB.htm Ausschließlich im Zusammenhang mit dem von AllesEDV ebenfalls angebotenen Betrieb von Kommunikationsnetzen, konkret von Access-Provider-Dienstleistungen, gelten ergänzend zu den AGB diese Sonderbestimmungen (im Folgenden kurz: SB), wobei nachstehende Geltungshierachie besteht:

1. Die im Einzelfall zwischen AllesEDV und dem Vertragspartner individuell vereinbarten Vertragsbestimmungen
2. die jeweils aktuelle Preisliste von AllesEDV
3. Sonderbestimmungen betreffend den Betrieb von Kommunikationsnetzen
4. AGB von AllesEDV, die im Internet unter http://www.AllesEDV.at/de/AGB.htm abrufbar sind.

Diese Vertragsbestandteile ergänzen einander. Bei Widersprüchen gilt die jeweils in der Reihenfolge zuerst genannte Regelung. AllesEDV ist berechtigt, die AGB zu ändern oder zu ergänzen, wobei hiebei im Sinne des § 25 Abs 2 TKG bei für den Teilnehmer nicht ausschließlich begünstigende Änderungen eine zwei-monatige Kundmachungs- und Anzeigefrist eingehalten wird.  AllesEDV wird die Vertragspartner mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung darüber schriftlich informieren (Näheres dazu in Punkt 6 der AGB).  Zwingende Rechtsbestimmungen – insbesondere solche des Konsumentenschutzgesetzes – bleiben von den AGB/SB unberührt. AllesEDV schließt grundsätzlich Verträge nur unter Anwendung dieser AGB ab. Stehen diesen AGB Bestimmungen aus AGB des Vertragspartners entgegen, so erfolgt der Vertragsabschluss ausschließlich zu den AGB von AllesEDV.

2. Vertragsänderung

2.1) Änderungen von Vertragsbestandteilen (AGB, SB, Leistungsbeschreibungen, Produkte) oder Entgelten (Preise und Tarife) können von AllesEDV  – nach Maßgabe der Bestimmungen des Punkt 1. dieser SB vorgenommen werden

2.2) Änderungen sind allerdings nur zulässig, wenn die Änderung dem Teilnehmer zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig oder sachlich gerechtfertigt sind. Sofern eine Änderung den Teilnehmer nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderung mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Vertragsbestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird AllesEDV mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen deren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf der periodisch erstellten Rechnung, dem Teilnehmer mitteilen.

2.3) Allfällige Mitteilungen des Teilnehmers, Wünsche auf Vertragsänderungen (wie z.B. Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen), Sperraufträge, Änderungen der Stammdaten und andere Mitteilungen kann der Teilnehmer auf eigene Gefahr der AllesEDV schriftlich zur Kenntnis bringen. Folgt daraus eine Änderung des Leistungsumfanges, so werden die Vertragsentgelte mit dem Zeitpunkt der Änderung des Leistungsumfanges angepasst, soweit dies nicht an anderer Stelle der Vertragsbestandteile gesondert geregelt ist.

3. Störungen im Internetbetrieb

Störungen oder Verbindungsunterbrechungen beim Internetbetrieb berechtigen den Teilnehmer nicht zur Zahlungseinstellung, Zahlungsminderung oder Vertragsauflösung. Sollte der Internetbetrieb jedoch aus Gründen, die AllesEDV aus zumindest grob fahrlässigem Verschulden zu vertreten hat, mehr als 14 Tage in Folge ausfallen, so ruht für den Kunden das ab dem 15. Tag bis zur Wiederinbetriebnahme aliquot anfallende Monatsentgelt.

4. Internetnutzung

IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy).

Der Teilnehmer anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der Standards RFC 1009, RFC 1122, RFC 1123 und RFC 1250. Falls durch Nichteinhaltung dieser Standards AllesEDV oder anderen Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst, behält sich AllesEDV vor, die Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten Standards einzuschränken. Der durch Nichteinhaltung dieser Standards entstandene Aufwand wird dem Teilnehmer verrechnet.

Der Teilnehmer anerkennt die Notwendigkeit der "Netiquette", jene Verhaltensstandards, denen sich die Internet-Nutzer weltweit freiwillig unterwerfen. So hat der Teilnehmer unhöfliches, unsachliches, beleidigendes und rechtswidriges Verhalten im Umgang mit anderen Internetteilnehmern zu vermeiden. Ebenso zu vermeiden ist die Verbreitung von Spam, pornographischem Material und von anderen Internetnutzern als unerwünscht empfundene Inhalte. Sollten aus dem Internet Beschwerden an AllesEDV über den Teilnehmer wegen Nichteinhaltung der Netiquette herangetragen werden, so ist AllesEDV im Wiederholungsfall berechtigt, das Kundenverhältnis aufzulösen. AllesEDV wird dem Teilnehmer die zur Bearbeitung einer solchen Beschwerde entstandenen Unkosten berechnen, wobei hier auf die vereinbarten Entgeltbestimmungen verwiesen wird.

Soweit nicht anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Presence (POP) als vereinbart.

In den vereinbarten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Teilnehmers anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Teilnehmer am Point of Presence von AllesEDV beigestellt werden. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden.

AllesEDV haftet auch nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von AllesEDV zugänglich sind. Jeder Kunde von AllesEDV verpflichtet sich, bei der Nutzung der von AllesEDV angebotenen Dienste und Datenleitungen die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. AllesEDV behält sich seinen Kunden gegenüber vor, den Transport von Daten oder Diensten, die Gesetzen, internationalen Konventionen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

Der Kunde von AllesEDV wird ausdrücklich auf das Pornographiegesetz, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber AllesEDV, diese und sämtliche anderen einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und übernimmt die alleinige Verantwortung für deren Einhaltung. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des TKG und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen, insbesondere der Unterlassung der Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige, konzessionspflichtige Dienste oder durch andere Rechtsvorschriften Beschränkungen unterworfenen Nutzungen. Der Kunde verpflichtet sich weiters, AllesEDV von jedem Schaden frei zu halten, der sonst durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht, insbesondere durch Privatklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung.

5. Freischaltefrist

Die Frist bis zum erstmaligen Anschluss beträgt vier Wochen ab Vertragsschluss.

6. Beanstandung von Rechnungen

6.1. Bezweifelt der Teilnehmer die Richtigkeit einer Rechnung, so kann er schriftlich binnen 3 Monaten durchentsprechenden Antrag (Rechnungseinspruch) bei AllesEDV ein Überprüfungsverfahren einleiten, ansonsten ist AllesEDV aufgrund der Bestimmungen des § 99 TKG gesetzlich verpflichtet ist, die der Rechnung zugrundeliegenden Verkehrsdaten zu löschen. AllesEDV wird dem Kunden das Ergebnis der Überprüfung binnen angemessener Frist in einer Stellungnahme mitteilen. Bis zum Zugang dieser Mitteilung wird die Fälligkeit des in Rechnung gestellten Betrages, soweit er bestritten wurde, aufgeschoben.

6.2 Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung bei der Regulierungsbehörde (RTR) ein Streitschlichtungsverfahren zu beantragen. Wird der Regulierungsbehörde ein Rechnungseinspruch zur Kenntnis gebracht, so wird ab diesem Zeitpunkt die Fälligkeit des in Rechnung gestellten und bestrittenen Betrages bis zur Streitbeilegung aufgeschoben. Jedoch kann diesfalls der auf den letzten drei (bzw. – bei Vorhandensein von lediglich zwei Rechnungsbeträgen:zwei) Rechnungsbeträgen basierende Durchschnittswert fällig gestellt werden. Auf diese Umstände wird der Teilnehmer auf der jeweiligen Rechnung hingewiesen. Auf Antrag des Kunden hat AllesEDV für die Dauer des Streitbeilegungsverfahrens jenen Teil des vom Teilnehmer bereits geleisteten Entgeltes zu erstatten, der gem. diesem Punkt 6.2 nicht fällig gestellt werden darf.

6.3 Insoweit ein Fehler hervorkommen sollte, der sich zwar zum Nachteil des Teilnehmers ausgewirkt haben könnte, das richtige Entgelt aber nicht ermittelbar ist, kann AllesEDV für den betreffenden Zeitraum einen Durchschnittswert für die Inanspruchnahme dieses Dienstes in Rechnung stellen, der sinngemäß wie im vorstehenden Absatz zu errechnen ist, sofern AllesEDV einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann.

6.4 Sofern sich herausstellt, dass zu viel eingehoben wurde, wird der Differenzbetrag dem Teilnehmer samt gesetzlichen Zinsen ab Inkassotag erstattet. War hingegen die Rechnung von Anfang an richtig, kann AllesEDV insgesamt den ursprünglichen Betrag samt gesetzlichen Zinsen ab ursprünglicher Fälligkeit verlangen.

6.5 Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigem Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt.

7. Maßnahmen zur Netzsicherheit

AllesEDV erfüllt im Rahmen seiner Netzinfrastruktur sowie im Umgang Netzwerkelementen und deren Einsatz laufend alle gesetzlichen und letztgültigen technischen Standards. AllesEDV hat dabei ein spezielles Eskalationsverfahren für den Fall von Netzsicherheitsverletzungen ist implementiert. Dieses ist geeignet die Netzsicherheit von AllesEDV und deren Kunden nach dem jeweiligen Stand der Technik zu gewährleisten. Im Router des Teilnehmers ist eine Hardware-Firewall implementiert, die der Teilnehmer nicht beeinflussen kann. Auch AllesEDV verwendet eine Hardware-Firewall mit technisch adäquaten flankierenden Maßnahmen, die überdies ständig weiter entwickelt wird.

8. Messung und Kontrolle des Datenverkehrs:

AllesEDV bedient sich zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eines speziellen Verfahrens, bei dem jedes Byte (in und out) durch ein softwaregesteuertes Messverfahren erfasst wird.

Dieses Verfahren hat keine Auswirkungen auf die Dienstqualität. Wird das vereinbarte Transfervolumen von einem Teilnehmer überschritten, so behält sich AllesEDV die Limitierung des Datentransfers vor.

Unsere Kontaktdaten

AllesEDV GmbH
Eisenbergeramt 11, 3542 Gföhl

Tel.: +43 2716 / 930 800
Mail: Office@AllesEDV.at
Url: https://www.AllesEDV.at

Hotlines

Netzwerktechnik: +43 2716 / 93 08 08 90
Web: +43 2716 / 93 08 08 80
Backoffice: +43 2716 / 93 08 08 10

Fernbetreuung starten

Kontakt - Rückruf

Haben Sie eine Frage zu unseren Lösungen? Gerne können Sie einen Rückrufwunsch deponieren, ein zuständiger Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.







Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung